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Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Klage gegen Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters von Markranstädt abgewiesen

Unsere Kanzlei hat vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (6 K 1099/12) am 18.06.2013 die Abweisung der Klage einer Markranstädter Bürgerin gegen die Wahl des neuen Bürgermeisters der Stadt Markranstädt am 30.09.2012 erstritten.

Bereits zuvor hatte der Landkreis Leipzig die Wahlanfechtung wegen Nichterfüllung der formellen Voraussetzungen für den Einspruch gemäß § 25 Abs. 2 S. 3 KomWG zurückgewiesen, weil die Markranstädter Bürgerin nicht belegt habe, dass ihrer Wahlanfechtung 1% der Wahlberechtigten beigetreten seien. Hiergegen hatte Frau G. vor dem Verwaltungsgericht Leipzig geklagt.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in der mündlichen Verhandlung vom 18.06.2013 ausführlich die Argumente der Klägerin mit den Beteiligten erörtert. Wegen des großen Interesses der Bürger von Markranstädt fand die mündliche Verhandlung nicht am Verwaltungsgericht in der Rathenaustraße, sondern im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Leipzig statt.

Bislang liegt nur der Tenor der Entscheidung vor, die vollständige Fassung des Urteils mit den Urteilsgründen wird den Beteiligten noch zugestellt. Erst nach Rechtskraft des Urteils kann der am 30.09.2012 gewählte Jens-Reiner Bernd Spiske sein Amt als Bürgermeister der Stadt Markranstädt antreten.

Dr. Gabriele Ondrusch
Rechtsanwältinn