Wir sind für Sie da!
Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Medizinrecht

Fachanwalt für Medizinrecht Frank Jörg Schäker berät ständig Ärzte, medizinische Versorgungszentren, Kostenträger und Heilhilfsberufe auf allen Gebieten des Gesundheitsrechts. Die Beratung wird ergänzt durch die gesellschaftsrechtliche Expertise von Dr. Angela Müller.

Arzthaftungsrecht

Das ärztliche Haftungsrecht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungs-, Organisations- und Aufklärungsfehlern betreuen wir sowohl außergerichtlich vor den Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen als auch gerichtlich. Wir vertreten neben Ärzten auch Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenschwestern, Altenpfleger und Hebammen. Patienten vertreten wir nur in Ausnahmefällen.

Arztstrafrecht

Frank Jörg Schäker kann auf eine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger zurückblicken. Er berät und verteidigt Ärzte in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, der Körperverletzung, der unterlassenen Hilfeleistung sowie der Übertretung der Schweigepflicht. Im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen zu Arznei- und Hilfsmittelherstellern verteidigt er bei Vorwürfen der Bestechlichkeit, der Vorteilsnahme aber auch bei Vorwürfen des Abrechnungsbetruges bzw. bei Vorwürfen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder der Betäubungsmittelabgabeverordnung.

Berufsrecht

Wir beraten in allen Fällen des Berufszugangsrechts (Approbation und Berufserlaubnis), der ärztlichen Weiterbildung (Facharzt), der Mitgliedschaft in den berufsständigen Kammern sowie in allen berufsrechtlichen Verfahren.

Vertragsarztrecht

Die Gründung, Umstrukturierung, Auflösung und der Zusammenschluss von Praxen, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie von Praxisgemeinschaften oder Apparategemeinschaften betreuen wir umfassend mit Blick auf das Berufsrecht und das Zulassungsrecht. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Probleme arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen. Zu unseren Beratungsgebieten gehört auch die Übertragung von Vertragsarzt-Praxen auf der Seite der abgebenden und der übernehmenden Ärzte. Gesellschaftsrechtliche Probleme, die über die vertragsärztlichen und berufsrechtlichen Regeln hinausgehen, werden zusammen mit Dr. Angela Müller bearbeitet, die auf Gesellschaftsrecht spezialisiert ist.

Krankenhausrecht

Wir beraten Kostenträger in Fällen überhöhter Rechnungen von Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen.

Vergütungsrecht

Streitigkeiten über die Vergütung für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen im Bereich der privatärztlichen Liquidationen nach GOÄ, der vertragsärztlichen Vergütung, des EBM sowie in Fällen der Überschreitung von Richtgrößen für Arzneimittel, bei Hilfsmittel-Regressen sowie bei Regelleistungsvolumina und Qualitätszusatzvolumina (QZV) vertreten wir sowohl vor Kostenträgern, den Kassenärztlichen Vereinigungen als auch vor den Zivil- und Sozialgerichten.

Krankenversicherungsrecht

Wir beraten Mandanten im Bereich des privaten und des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts zu Problemen der Mitgliedschaft, der Übernahme von Leistungen, der Beitragsgestaltung und sonstigen Problemen. Dies betrifft gleichfalls die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor den zuständigen Gerichten.

Pflegeversicherungsrecht

Im Bereich der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung beraten und vertreten wir Mandanten sowohl als Leistungsberechtigte als auch Leistungserbringer gegenüber den Kostenträgern. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten. Wir unterstützen Leistungserbringer in Vertragsverhandlungen und in Fällen des Vorwurfs der nicht oder nicht sachgerecht erbrachten Leistungen.

Regress des Sozialversicherungsträgers nach § 116 SGB X

Wir vertreten Sozialversicherungsträger in allen Angelegenheiten des Anspruchsübergangs nach § 116 SGB X gegenüber Schädigern, Kommunen und privaten Versicherungen (auch bei bestehenden Teilungsabkommen) und setzen die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auch gerichtlich durch.

Patientenverfügungen

Die Absicherung von Patienten im Falle von Behandlungen im Zustande fehlender Einwilligungsfähigkeit führt zu erheblichen Unsicherheiten auf Seiten der Patienten, der Angehörigen sowie den Erbringern medizinischer und pflegerischer Leistungen. Wir sind Ratsuchenden bei der Erstellung von Patientenverfügungen behilflich, beraten Angehörige im Falle des Eintritts einer Patientenverfügung genauso wie Leistungserbringer bei der rechtssicheren Auslegung der Patientenverfügungen. Zusätzlich bieten wir die Anfertigung von Vorsorgevollmachten auch für medizinische Sachverhalte an. Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier: www.patientenverfuegung-leipzig.de.