Wir sind für Sie da!
Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Eigenbedarf der GbR für Angehörige eines Gesellschafters möglich

Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass auch eine GbR wegen Eigenbedarf eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen kann, wenn ein Angehöriger eines Gesellschafters der GbR die Wohnung benötigt.

In seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2016 stellt der Bundesgerichtshof zwar fest, dass eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zwar einen Eigenbedarf selbst nicht haben kann, jedoch können sich die Gründe für einen Eigenbedarf in der Person eines Angehörigen des Gesellschafters realisieren. Damit bekräftigt der BGH nochmals die Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung. Der Gerichtshof vergleicht die Kündigung einer GbR mit einer solchen Kündigung durch eine Miteigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft. Der Umstand, dass die GbR eine teilrechtsfähige Gesellschaft sei, führe nicht dazu, dass man die Kündigung des Mietverhältnisses versagen könnte.

Die Entscheidung ist praktisch relevant, weil viele Eigentümer aus bestimmten Gründen die Wohnungen als GbR erworben haben und auch die Nutzung so gestalten. Die Entscheidung reiht sich ein in eine Anzahl von Urteilen, die die formalisierte Eigenbedarfskündigung wieder erleichtern.

Hinweise zur Kündigung wegen Eigenbedarfs erteilt Ihnen unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Jörg Schäker.

Folgen Sie uns auf Twitter: @MuellerSchaeker