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Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters von Markranstädt endgültig abgewiesen

Unsere Kanzlei hat vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (6 K 1099/12) am 18.06.2013 die Abweisung der Klage einer Markranstädter Bürgerin gegen die Wahl des neuen Bürgermeisters der Stadt Markranstädt am 30.09.2012 erstritten.

Bereits zuvor hatte der Landkreis Leipzig die Wahlanfechtung wegen Nichterfüllung der formellen Voraussetzungen für den Einspruch gemäß § 25 Abs. 2 S. 3 KomWG zurückgewiesen, weil die Markranstädter Bürgerin nicht belegt habe, dass ihrer Wahlanfechtung 1% der Wahlberechtigten beigetreten seien. Hiergegen hatte Frau G. vor dem Verwaltungsgericht Leipzig geklagt.

Mit Beschluss vom 07.11.2013 hat nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen den gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, da keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts bestehen und die Sache auch keine grundsätzliche Bedeutung hat. Damit wird das Urteil des VG Leipzig vom 18.06.2013 rechtskräftig und der gewählte Jens-Reiner Bernd Spiske kann gemäß § 46 KomWG sein Amt als Bürgermeister der Stadt Markranstädt antreten.

Dr. Gabriele Ondrusch
Rechtsanwältin