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Dr. Angela Müller – Rechtsanwältin bei Dr. Müller & Schäker in Leipzig

Bauplanungsrechtsnovelle 2017: Erleichterung des Wohnungsbaus in Innenstädten – neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ macht’s möglich

Der Wohnraum wird in Innenstädten und Ballungszentren immer knapper, die Mietpreise steigen daher immer stärker an und die Mietpreisbremse hat nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Einer Umwandlung bzw. Umnutzung von bisherigen Gewerbeflächen in Wohnraum in den oberen Etagen von Gebäuden in Innenstadtlagen oder einer Nachverdichtung stehen das bisher geltende öffentliche Baurecht, insbesondere die Anforderungen an das Maß der baulichen Nutzung, sowie das Immisionsschutzrecht (insbes. Lärmschutz) entgegen. Im öffentlichen Baurecht galt bisher der Grundsatz, dass Arbeiten und Wohnen sowie Freizeit und Einkaufen in getrennten Gebieten stattfinden sollen und damit ein möglichst hoher Lärmschutz erreicht wird.

Mit der Einfügung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“, welche in Bebauungsplänen festgesetzt werden kann, soll nun gewissermaßen das Gegenteil gelten: das Planen und Bauen, insbesondere von Wohnungen im innerstädtischen Bereich, sollen erleichtert werden. Das „Urbane Gebiet“ soll dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetreibenden sowie kulturellen, sozialen und anderen Einrichtungen in kleinräumiger Nutzungsmischung dienen, soweit mit diesen Betrieben und Einrichtungen die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört wird. Damit einhergehend sollen also neben Gewerbetreibenden auch Freizeit- bzw. Sportstätten wieder vermehrt in der näheren Umgebung von Wohnungen angesiedelt werden.

Es soll bauplanerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglicht werden, die für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft sorgen und gleichzeitig aber auch die Inanspruchnahme von Flächen (im Außenbereich) verringern wird. Durch die damit mögliche dichtere Bebauung von Innenstädten erfolgt eine effektive Flächennutzung, der immer rarer werdenen freien Flächen.

Der Bundestag hatte daher Anfang März 2017 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt verabschiedet, welches dann am 31.03.2017 den Bundesrat passiert hatte. Das Gesetz sieht insbesondere Änderungen im BauGB, der BauNVO und der TA-Lärm vor. Wann die Neuregelungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt.

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Dr. Angela Müller

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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