Cannabis auf Rezept – was tun bei Ablehnung durch die Krankenkasse?
Medizinisches Cannabis kann bei schwerwiegenden Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Migräne oder Spastiken eine wirksame Therapie darstellen. Doch viele Patienten und auch behandelnde Ärzte stoßen bei der Verordnung auf erhebliche Widerstände – insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Wird Ihre Cannabisverordnung abgelehnt, stehen Sie nicht allein da. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Medizinrecht vertritt Sie im Widerspruchsverfahren professionell und durchsetzungsstark.
Wann besteht ein Anspruch auf medizinisches Cannabis?
Nach § 31 Abs. 6 SGB V besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln, wenn:
- Eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,
- eine anerkannte Standardtherapie nicht zur Verfügung steht oder nicht angewendet werden kann,
- und eine nicht ganz entfernte Aussicht auf eine spürbare Besserung des Krankheitsverlaufs oder der Symptome besteht.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben werden Anträge häufig ohne stichhaltige medizinische oder rechtliche Begründung abgelehnt.
Wie kann ein spezialisierter Anwalt helfen?
Unsere Kanzlei prüft die Ablehnung Ihrer Cannabisverordnung vollständig rechtlich und medizinisch und setzt Ihre Interessen mit Nachdruck durch:
- Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse
- Unterstützung bei der ärztlichen Dokumentation
- Einleitung von Eilverfahren beim Sozialgericht, wenn medizinisch erforderlich
- Beratung auch für Ärzte zur rechtssicheren Verordnung von Cannabis
Auch behandelnde Ärzte sind betroffen
Viele Ärzte fragen sich:
- Welche Voraussetzungen muss die Verordnung erfüllen?
- Wann entfällt der Genehmigungsvorbehalt (§ 45 AM-RL)?
- Welche Facharztqualifikationen sind notwendig?
Wir beraten Sie als Arzt bei der sicheren Anwendung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere zur Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zur Anlage XI (Qualifikation) und zur BtM-Rezeptierung.
Ihr Vorteil mit unserer Kanzlei
✔ Medizinrechtlich spezialisierte Fachanwälte
✔ Erfahrung mit Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialrecht
✔ Bundesweite Vertretung vor Gericht (nicht bei Prozesskostenhilfe)
✔ Diskrete und patientenzentrierte Beratung
✔ Kooperation mit medizinischen Fachgutachtern
Fazit – Rechtzeitiger Widerspruch kann Ihre Versorgung sichern
Eine Ablehnung der Cannabisverordnung ist nicht das letzte Wort. Mit medizinrechtlicher Expertise lassen sich viele dieser Entscheidungen rechtlich erfolgreich anfechten. Wir vertreten Sie kompetent im gesamten Widerspruchsverfahren und darüber hinaus. Wenden Sie sich an den Fachanwalt für Medizinrecht Frank Jörg Schäker
Die Vertretung erfolgt nicht bei Prozesskostenhilfe, da Fahrtkosten nicht erstattungsfähig sind. Grundlage des Mandats ist stets eine Honorarvereinbarung.