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Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Mietzahlung – Eingang auf dem Konto maßgeblich? BGH: Klausel unwirksam!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wieder einmal eine lange Zeit verwendete Klausel in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Üblicherweise führt ein Mietvertrag die Mietzahlungsverpflichtung in gleichem oder ähnlichem Wortlaut aus:

„Die Mietzahlung hat spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters an.“

Diese Klausel hat der BGH nun wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses sei auf diese Klausel gestützt nicht möglich. (mehr …)