Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkasse
Seit dem 10. März 2017 ist bei schweren Erkrankungen die Verschreibung von Cannabis und Cannabis-Produkten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Dazu wurde dem § 31 des Fünften Sozialgesetzbuches ein neuer Absatz 6 hinzugefügt. Weitere Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibeverordnung regeln die Lockerung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, denn Cannabis gilt – außer bei ärztlicher Verschreibung – weiterhin als illegale Droge, deren Besitz, Anbau und Handel ohne behördliche Erlaubnis strafbar ist. (mehr …)