Der Grundstückseigentümer darf parkende Fahrzeuge abschleppen lassen
Unberechtigt auf einem fremden Grundstück parkende Pkw oder andere Kraftfahrzeuge, die entgegen dortigen Parkbedingungen abgestellt sind, darf der Grundstückseigentümer abschleppen lassen. Die Kosten dafür trägt der vom Abschleppen betroffene Fahrzeughalter bzw. Fahrer. (mehr …)