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Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Schmerzensgeld für Zugbegleiter nach Bedrohung mit einer Schusswaffe

Die Bedrohung mit einer Schusswaffe kann ein hohes Schmerzensgeld zur Folge haben. Bedrohungen mit Waffen sind selten Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen. Im vorliegenden Fall hatte das OLG Karlsruhe zu entscheiden, wie hoch das Schmerzensgeld bei einer plötzlichen Bedrohung mit einer Schusswaffe ist. Der Täter zog plötzlich eine Schusswaffe hervor und bedrohte das Opfer – hier einen Zugbegleiter der Deutschen Bahn – mit einer Schusswaffe, die er diesem in das Gesicht hielt. Das Opfer erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung und musste sich in längere psychotherapeutische Behandlung begeben. Das Gericht sprach dem Opfer hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € zu. (mehr …)