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Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Versicherung: Undichte Duschecke – Leitungswasserschaden

Unerkannte Undichtheiten der Dusch- oder Wanneneinbauten haben erhebliches Schadenspotential für Gebäude. Ursache ist oft eine altersbedingter Verschleiß einer dauerelastischen Silikonfuge zwischen Wanne, Dusche oder Waschbecken auf der einen und der Wand auf der anderen Seite. Versicherungen lehnen verschiedentlich die Regulierung mit der Begründung ab, es handele sich nicht um einen Leitungswasserschaden, sondern um „Spritz- oder Planschwasser“.

Das OLG Schleswig hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Leitungswasser nicht nur solches ist, das in Rohren, Rinnen und Ableitungen geführt wird, sondern auch die Gesamtheit von Dusche mit Kabine oder einer Wanne mit Fliesenwand. Anderes gilt nur, wenn außerhalb dieser „Gesamtanlage“ Wasser in Wand und Boden dringt und Nässeschäden verursacht.

Frank J. Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht