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Die Akteneinsicht bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Nach einem Rotlichtverstoß, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche mittels technischer Geräte festgestellt werden, stellt sich oftmals die Frage nach dem weiteren Vorgehen und ob sich ein Einspruch lohnt. Die Akteneinsicht bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist ein erster Schritt zur Beantwortung dieser Frage – denn die Messung durch technische Geräte ist fehleranfällig.

Bei der Akteneinsicht gilt es – neben der Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – verschiedene Details zu beachten. Die Wesentlichen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden. Der Verteidiger in Straßenverkehrsangelegenheiten kennt diese Details und verfügt über weiterführende Informationsquellen.

Wesentliche Informationen bei der Akteneinsicht

Im Ergebnis gibt es keine allgemeingültige Aussage dahingehend, welche der genannten Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind und welche die Akte im Regelfall enthält. Unter Umständen ist es erforderlich, Unterlagen separat zu erbitten. Im ungünstigsten Fall lässt sich der Akte lediglich eine Information über das konkret zum Einsatz gebrachte Messgerät entnehmen. Ob nach Auswertung der Akte ein weiteres Vorgehen erfolgversprechend erscheint, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.

Bei Fragen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwältin Patricia Helm zur Seite.