Grundstücksrecht: Gewerbeimmobilien und Brandschutzmängel
Beim Erwerb von Gewerbeimmobilien treten immer mehr die Risiken von Brandschutzmängeln in den Vordergund, sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer. Der Käufer möchte sich vor unangenehmen Überraschungen absichern, der Verkäufer möchte sich vor Rückgriffen schützen. Solche Mängel können insbesondere bei Versammlungsstätten, aber auch bei Gaststätten und Bürogebäuden zu Nutzungsuntersagungen führen. Hier schützen nur klare Regelungen über Zusagen oder Garantien zum Brandschutzzustand oder die Bedingungen für die Brandschutzertüchtigung durch den Verkäufer. Auch kann bestehen bleibenden Mängeln eine Kaufpreisanpassung folgen.
Problembereiche des vorbeugender Brandschutz sind insbesondere:
- baulicher Brandschutz (Baustoffe und Bauteile sowie brandhemmende Bauplanung, reaktive Brandbekämpfung);
- anlagentechnischer Brandschutz (Branddetektion und -signalisierung, Brandlöschung, Lüftung und Brandmeldeanlagen);
- organisatorischer Brandschutz (Alarmpläne und Beschilderungen).
Die bestehenden Probleme sind vor Vertragschluß aufzuklären oder zum Vertragschluß sind Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, die eine Behandlung von nachträglich festgestellten Mängeln festlegen. Bei der Abfassung solcher Regelungen oder dem Aushandeln von Garantieerklärungen und Gewährleistungsmöglichkeiten sind wir Ihnen gern behilflich.
Frank J. Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht