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Kündigung der Wohnung aufgrund der Corona-Krise?

Die Corona-Krise nimmt immer größere Ausmaße an. Diese sind nicht allein gesundheitlicher, sondern auch wirtschaftlicher Natur. Besonders kleinere Unternehmen quält die Unsicherheit, wie es weitergehen soll; viele befürchten, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Eine von vielen Fragen Betroffener ist: Droht mir eine Kündigung der Wohnung aufgrund der Corona-Krise? Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt: Zahlt der Mieter die Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Bund plant ein Gesetz zum Schutz vor Kündigung

Der Bund plant ein Gesetz zum Schutz vor Kündigung von Mieträumen, um dem entgegenzuwirken. Von der Regelung umfasst sollen sowohl Wohnraummiete als auch Gewerbemietraum sein. Die tatsächliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Der geplanten Neuregelung zufolge solle für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 gelten, dass diese nicht zum Verlust der Wohnung/des Mietobjekts führen. Gleiches soll für Strom und Wasser gelten. Gleichzeitig entbindet die Regelung jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete – diese ist nachzuzahlen. Damit solle auch den Interessen der Vermieter Rechnung getragen werden. Je nachdem, wie sich die Krisensituationen entwickelt, ist eine Verlängerung des Mieterschutzes über den 30. September 2020 hinaus denkbar. Die konkrete Formulierung der Neuregelung wird zudem zeigen, ob und wie einem Missbrauch vorgebeugt werden soll. 

Fest steht: Niemand soll in die Obdachlosigkeit geraten, weil er aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Vermieter sollten vor diesem Hintergrund Zurückhaltung im Ausspruch von Kündigungen üben, die mit einem Zahlungsausfall in Zusammenhang stehen. Der Gesetzentwurf soll am heutigen Montag, den 23. März 2020, im Bundeskabinett beraten und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. Wir halten Sie selbst verständlich weiter auf dem Laufenden und geben Auskunft darüber, worauf Vermieter und Mieter aufgrund der Neuregelung künftig achten müssen. Rechtsanwältin Patricia Helm, Rechtsanwältin Mandy Hawelka und Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Mietrecht gern zur Seite.