Wir sind für Sie da!
Mandy Hawelka – Rechtsanwältin für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Wohnraummietrecht in Leipzig, Ihre Spezialistin für Scheidung Umgangsrecht Trennung Ehevertrag

Maklerprovision Halbteilungsgrundsatz

Mit Urteil vom März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Anspruch auf Maklerprovision entfällt, wenn der sogenannte Halbteilungsgrundsatz verletzt wurde. Käufer, die nach dem 23.12.2020 mehr als 50 % der Maklerprovision allein getragen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Rückzahlung verlangen. Maklerprovision Halbteilungsgrundsatz

Rechtlicher Hintergrund – § 656d BGB

Seit dem 23. Dezember 2020 bestimmt § 656d BGB, dass der Käufer einer Wohnimmobilie nur dann zur Zahlung von Maklerkosten verpflichtet ist, wenn auch der Verkäufer in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt ist. Ziel der Regelung ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Verkäufer und Käufer.

Maklerprovision Halbteilungsgrundsatz

Der BGH hat nunmehr klargestellt: Wird der Halbteilungsgrundsatz umgangen – etwa, indem der Verkäufer keine oder eine geringere Provision zahlt –, ist die Provisionsvereinbarung mit dem Käufer unwirksam. Dies gilt auch bei Immobilien mit anteiliger gewerblicher Nutzung.

Ihre Möglichkeiten als Käufer

Wenn Sie eine Immobilie nach dem 23.12.2020 erworben und die Maklerprovision alleine oder überwiegend getragen haben, prüfen wir für Sie, ob eine Rückforderung gegenüber dem Makler rechtlich durchsetzbar ist.

Ihre Kanzlei für Immobilienrecht

Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Provisionsvereinbarung und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich sowie im Klageverfahren. Die Kanzlei Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Partnerschaft bietet hierzu eine fundierte rechtliche Prüfung an. Ihre Ansprechpartnerin für das Maklerrecht ist Rechtsanwältin Mandy Hawelka.