Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussgegenstand ist in der Einladung zu bezeichnen
In der Einladung zu einer WEG-Versammlung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Der Gegenstand einer geplanten Beschlussfassung ist in der Tagesordnung zu bezeichnen. Leider weist die Mitteilung der Tagesordnung immer wieder Mängel auf. Die Tagesordnungspunkte müssen so genau bezeichnet werden, dass der Wohnungseigentümer verstehen kann, was in der Wohnungseigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen ein solcher Beschluss auf die Gemeinschaft und den jeweiligen Eigentümer hat. Nur dann ist ein Beschluss nicht anfechtbar. (mehr …)
