Blitzer-App: Auch ein Smartphone stellt ein verbotenes technisches Warngerät dar
Gegen denjenigen, der während der Fahrt im Straßenverkehr auf dem betriebsbereiten Smartphone eine Blitzer-App aufgerufen hat, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Gegen einen Fahrzeugführer wurde im o.g. Fall ein Bußgeld von 75 EUR verhängt, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte. Nachdem der Fahrzeugführer auf einem Parkplatz nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von Polizeibeamten angehalten wurde, hatten diese auf dem Display seines Smartphones die Blitzer-App festgestellt.
