Neuer Mietspiegel in Leipzig – Vermieter sollten Chancen nutzen
Seit dem 15.12.2014 ist in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig der neue Mietspiegel der Stadt Leipzig 2014 erhältlich. Die Mieten in Leipzig sind danach im Vergleich zum Jahr 2012 im Durchschnitt von 3,79 Euro und 6,24 Euro auf 3,85 Euro und 6,95 Euro gestiegen.
Aber ACHTUNG bei Mieterhöhungsverlangen! Der Gesetzgeber verlangt für die Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete die Einhaltung vieler Formalien, deren Verletzung die Mieterhöhung unwirksam macht.
- Beachten Sie die Zeiträume in denen der Vermieter eine Erhöhung der Miete verlangen darf!
- Achten Sie auf die besonderen Formvorschriften, wenn Sie als Hausverwaltung das Erhöhungsverlangen für Ihre Vermieter fertigen!
- Begründen Sie die Mieterhöhung ausreichend! Bekanntlich muss diese so gestaltet werden, dass der Mieter prüfen kann, ob das Erhöhungsverlangen sachlich berechtigt ist. Der Mieter muss also in die Lage versetzt werden, die Berechtigung der Erhöhung und diese selbst zumindest ansatzweise überprüfen zu können.
- Auch wenn der Vermieter alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat, erhöht sich die Miete nicht automatisch, sondern nur dann und insoweit, als der Mieter zustimmt oder gerichtlich zur Zustimmung verurteilt wird. Prüfen Sie also, ob der Mieter der Mieterhöhung tatsächlich zugestimmt hat!
- Halten Sie die Klagefrist ein, da ansonsten das Mieterhöhungsverlangen seine Wirkung verliert und ein neues Mieterhöhungsverlangen erstellt werden muss!
Sollten Sie konkreten Beratungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen kurzfristig gern zur Verfügung. Auch werden wir voraussichtlich im Februar 2015 die umfangreiche Problematik zum Mieterhöhungsverlangen im Rahmen eines Seminars für Hausverwalter näher erläutern und diskutieren.
Sofern auch Sie eine persönliche Einladung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per Mail, per Post oder auch telefonisch mit.
Frank Jörg Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
