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Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Sicherheit für andere Mieter – Vermieter kündigt wegen Kinderpornografie

Vor dem AG Leipzig wurde am 14. Mai 2014 der Antrag eines Mieters auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung verhandelt. Er und seine Lebensgefährtin verlangten vom Vermieter, es zu unterlassen, die Wohnräume an andere Mieter herauszugeben.
Der von der Kanzlei Dr. Müller & Schäker vertretene Vermieter ließ das mit dem Mieter und seiner Lebensgefährtin geschlossene Mietverhältnis noch vor Einzug kündigen, nachdem bekannt wurde, dass der Mieter im Februar wegen den Besitzes von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt wurde. In der Strafverhandlung zeigte er sich zwar geständig, legte aber sofort Berufung gegen das Urteil ein. Die bisherige Berichterstattung über den Mieter besagte, dass er bereits in Tschechien wegen gleichartiger Delikte verurteilt worden sei. Bei Durchsuchungen in den Jahren 2010 und 2011 seien Hunderte Bilder kinderpornografischen Inhalts gefunden worden, was zur Verurteilung im Februar führte.
Der Vermieter fürchtet im Falle des Einzugs des Mieters, dass bislang in der Wohnanlage lebende Familien auszögen oder Interessenten von einer Anmietung Abstand nähmen. Mieträume mit Gartennutzung sind zunächst für Kinder gedacht. Sofern ein Mieter begründete Ängste habe, seine Kinder seien durch einen in unmittelbarer Nachbarschaft lebenden Straftäter nicht mehr sicher, ließe er die Gartennutzung durch seine Kinder nicht mehr zu. Er werde zeitnah kündigen und ausziehen. Der Vermieter erlitte Einbußen allein aufgrund der Tatsache, dass ein Straftäter in seiner Wohnanlage wohnte.
Das Amtsgericht ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass der Antrag der Mieter kaum Erfolg haben werde. Die Mieträume, so das Ergebnis der Verhandlung, waren schon an den neuen Mieter herausgegeben worden. Unabhängig von einer Übergabe an neue Mieter habe der Mieter des zuerst unterzeichneten Mietvertrages nach einem Urteil des OLG Koblenz aus dem Jahr 2007 keinen Prioritätsvorrang vor dem neuen Mieter.
Bereits im Jahr 2011 hat das LG Dortmund zugunsten des Vermieters geurteilt, nachdem dieser ein Mietverhältnis fristlos gekündigt hatte, weil der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages verschwiegen hatte, dass er aus der Sicherungsverwahrung aufgrund eines Urteils des EGMR entlassen worden war.
Eine Entscheidung wird voraussichtlich am 4. Juni 2014 ergehen.

Frank J. Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht