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Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

Update: Sicherheit für andere Mieter – Vermieter kündigt wegen Kinderpornografie

Die Antragsteller verfolgen eine gegen den von der Kanzlei Dr. Müller & Schäker vertretenen Vermieter angestrengte einstweilige Verfügung nicht mehr weiter und haben sie für erledigt erklärt.
Wie berichetet ließ ein von der Kanzlei Dr. Müller & Schäker vertretener Vermieter ein geschlossenes Mietverhältnis noch vor Einzug kündigen, nachdem bekannt wurde, dass einer der Mieter im Februar wegen den Besitzes von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt wurde. In der Strafverhandlung hatte er sich geständig gezeigt, aber sofort Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bei Durchsuchungen in den Jahren 2010 und 2011 seien Hunderte Bilder kinderpornografischen Inhalts gefunden worden, was zur Verurteilung im Februar führte.
Der Vermieter fürchtete im Falle des Einzugs des Mieters, dass bislang in der Wohnanlage lebende Familien auszögen oder Interessenten von einer Anmietung Abstand nähmen.
Das Amtsgericht ließ bereits in der mündlichen Verhandlung vom 14. Mai 2014 durchblicken, dass der Antrag der Mieter kaum Erfolg haben werde.

Frank J. Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht