Wir sind für Sie da!
Frank Jörg Schäker Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig

WEG-Recht: Eigentümer müssen über Baumaßnahmen selbst entscheiden

Wohnungseigentümer besitzen gem. § 21 Abs. 1 WEG ein originäres Recht zur Selbstverwaltung. Verwalter oder Beiräte haben nicht das Recht, für die Eigentümer grundlegende Entscheidungen zu treffen. Auch dann, wenn dem Verwalter praktisch freie Hand für die Entscheidung gegeben wird, können den Verwalter Haftungsansprüche treffen.

Der Verwalter wird daher gut beraten sein, die Wohnungseigentümer mit allen erforderlichen Details zu versorgen, damit diese die Entscheidungen selbst treffen können, so auch das LG Berlin (Az.: 55 S 130/14). Einer Delegation an den Beirat muss er widersprechen, denn dies unterliefe das Selbstverwaltungsrecht der Eigentümer (LG Hamburg NZM 2015, 496).

Frank J. Schäker
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht