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Dr. Angela Müller – Rechtsanwältin bei Dr. Müller & Schäker in Leipzig

Bauplanungsrechtsnovelle 2017: Erleichterung des Wohnungsbaus in Innenstädten – neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ macht’s möglich

Der Wohnraum wird in Innenstädten und Ballungszentren immer knapper, die Mietpreise steigen daher immer stärker an und die Mietpreisbremse hat nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Einer Umwandlung bzw. Umnutzung von bisherigen Gewerbeflächen in Wohnraum in den oberen Etagen von Gebäuden in Innenstadtlagen oder einer Nachverdichtung stehen das bisher geltende öffentliche Baurecht, insbesondere die Anforderungen an das Maß der baulichen Nutzung, sowie das Immisionsschutzrecht (insbes. Lärmschutz) entgegen. Im öffentlichen Baurecht galt bisher der Grundsatz, dass Arbeiten und Wohnen sowie Freizeit und Einkaufen in getrennten Gebieten stattfinden sollen und damit ein möglichst hoher Lärmschutz erreicht wird. (mehr …)

Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass auch eine GbR wegen Eigenbedarf eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen kann, wenn ein Angehöriger eines Gesellschafters der GbR die Wohnung benötigt. (mehr …)

Unberechtigt auf einem fremden Grundstück parkende Pkw oder andere Kraftfahrzeuge, die entgegen dortigen Parkbedingungen abgestellt sind, darf der Grundstückseigentümer abschleppen lassen. Die Kosten dafür trägt der vom Abschleppen betroffene Fahrzeughalter bzw. Fahrer. (mehr …)