Prozesskostentragungspflicht für den WEG-Verwalter
WEG-Verwaltern können gem. § 49 Abs. 2 WEG die Prozesskosten eines Streits zwischen einem Wohnungseigentümer und den übrigen Eigentümern der WEG auferlegt werden, auch wenn sie nicht selbst Parteien des Rechtsstreits sind. Von dieser Möglichkeit machen Gerichte nun vermehrt Gebrauch. Das LG Hamburg (Az.: 318 T 10/16) musste sich in einer Berufung mit der Frage auseinandersetzen, wann eine solche Kostenauferlegung angemessen ist. (mehr …)