Bauplanungsrechtsnovelle 2017: Erleichterung des Wohnungsbaus in Innenstädten – neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ macht’s möglich
Der Wohnraum wird in Innenstädten und Ballungszentren immer knapper, die Mietpreise steigen daher immer stärker an und die Mietpreisbremse hat nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Einer Umwandlung bzw. Umnutzung von bisherigen Gewerbeflächen in Wohnraum in den oberen Etagen von Gebäuden in Innenstadtlagen oder einer Nachverdichtung stehen das bisher geltende öffentliche Baurecht, insbesondere die Anforderungen an das Maß der baulichen Nutzung, sowie das Immisionsschutzrecht (insbes. Lärmschutz) entgegen. Im öffentlichen Baurecht galt bisher der Grundsatz, dass Arbeiten und Wohnen sowie Freizeit und Einkaufen in getrennten Gebieten stattfinden sollen und damit ein möglichst hoher Lärmschutz erreicht wird. (mehr …)
Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass auch eine GbR wegen Eigenbedarf eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen kann, wenn ein Angehöriger eines Gesellschafters der GbR die Wohnung benötigt. (mehr …)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wieder einmal eine lange Zeit verwendete Klausel in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Üblicherweise führt ein Mietvertrag die Mietzahlungsverpflichtung in gleichem oder ähnlichem Wortlaut aus:
„Die Mietzahlung hat spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters an.“
Diese Klausel hat der BGH nun wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses sei auf diese Klausel gestützt nicht möglich. (mehr …)