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Kündigungsschutz in der Corona-Krise

Vorgestern hat sie der Bundestag beschlossen, heute soll der Bundesrat zustimmen. Die Rede ist von einer Neuregelung im Mietrecht, die einen Kündigungsschutz in der Corona-Krise konstituieren soll. Es geht darum, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges für die Fälle auszuschließen, in denen der Zahlungsverzug auf den Auswirkungen der Pandemie beruht. Wir hatten darüber bereits informiert. Die Meldung ist hier verfügbar.

Das Gesetz ist zunächst befristet auf einen Zeitraum von drei Monaten – vom 01.04.2020 bis 30.06.2020. Gleichzeitig räumt der Gesetzgeber der Regierung jedoch die Befugnis ein, diesen Zeitraum um weitere drei Monate zu verlängern, soweit dies erforderlich ist. Wann diese Erforderlichkeit gegeben ist, fällt in den Beurteilungsspielraum der Bundesregierung.

Die geplante Neuregelung trifft auf ein geteiltes Echo. Während sie von Mieterseite grundsätzlich begrüßt wird, sehen sich Vermieter einem – wenn auch temporären – Einnahmenwegfall ausgesetzt. Auf diese Einnahmen sind viele Vermieter jedoch angewiesen, insbesondere in Krisenzeiten. Um die Interessen der Vermieter und jene der Mieter in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, wurde der ursprüngliche Entwurf geändert.  War zunächst angedacht, das Gesetz von vornherein auf sechs Monate auszudehnen, hat man sich angesichts der massiven Eingriffe in Vermieterrechte auf die dreimonatige Geltung beschränkt – jedoch mit der bereits erwähnten Verlängerungsoption.

Darüber hinaus ist es am Mieter zu beweisen, dass sein Zahlungsausfall auf der Corona-Krise beruht. Vermieter können daher entsprechende Nachweise, beispielsweise vom Arbeitgeber, verlangen. Die übrigen bereits geltenden gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten sind von der Neuregelung nicht erfasst – sie beanspruchen weiterhin Geltung.

Gesetzesneuerungen werfen regelmäßig Fragen auf. So besteht sowohl auf Seiten des Vermieters als auch des Mieters Unsicherheit darüber, wie die Regelungen in der Praxis anzuwenden sind und welche Einschränkungen gelten. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir stehen Ihnen als fachkompetentes Team zur Seite. Rechtsanwältin Patricia Helm, Rechtsanwältin Mandy Hawelka und Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker sind Ihre Ansprechpartner im Mietrecht.