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Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Ehevertrag

Im Zusammenhang mit der Scheidung schließen sich regelmäßig Streitigkeiten zwischen den Eheleuten über den finanziellen Ausgleich des Vermögenszugewinns an und bilden den Gegenstand langjähriger Rechtsstreitigkeiten. Ein Ehevertrag kann den Ablauf einer Scheidung und Streitigkeiten erleichtern bzw. vermeiden. Wir beraten Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und zeigen Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen der Abschluss eines Ehevertrages (z. B. durch Änderung des Güterstandes) bietet. Denn für jeden Ehevertrag müssen die Ziele der Ehepartner, die Vorstellungen von der Führung der Ehe, die jeweiligen finanziellen Gegebenheiten und Erwartungen und die sich aus dieser jeweiligen Situation ergebenden rechtlichen Möglichkeiten und Folgen abgeklärt und gestaltet werden. Im Ehevertrag können, wie auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, neben dem Güterstand als solchen nahezu alle Scheidungsfolgen geregelt werden.

Für Unternehmer ist dies zwingend geboten, um so das Unternehmen im Falle der Scheidung nicht mit in die Auseinandersetzung zu ziehen. So bietet es sich an, entweder komplette Gütertrennung mit den möglicherweise negativen erbrechtlichen Konsequenzen zu vereinbaren oder den Zugewinn zu modifizieren, also bestimmte Werte – insbesondere Firmenanteile, Unternehmensbeteiligungen pp. – vom Zugewinn auszuschließen. Bei der Berechnung des Zugewinns bleiben diese Werte dann sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen unberücksichtigt.

Denkbar ist auch – wenn ein Ausschluss des Ehepartners vom Vermögen nicht gewünscht ist – die Auszahlung des Zugewinns bei der Scheidung zeitlich zu strecken, damit die Unternehmenssubstanz bei der Ausgleichszahlung nicht angegriffen wird bzw. sich Belastungen für das Unternehmen in Grenzen halten.

Es berät Sie unsere Familienrechtlerin Mandy Hawelka