Wir sind für Sie da!
RA Patricia Helm Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Patricia Helm berät und vertritt Sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts, welches in erster Linie die Regulierung von Sach- oder Personenschäden nach Verkehrsunfällen umfasst. In diesem Zusammenhang erläutert sie mit Ihnen auch Fragen des Mitverschuldens, der Involvierung der Haftpflichtversicherung und weitergehenden Schadensansprüchen wie beispielsweise dem Anspruch auf Schmerzensgeld. Rechtsanwältin Patricia Helm verteidigt Sie zudem sachkundig und umfassend im Ordnungswidrigkeitenrecht. In diesen Bereich fallen Bußgelder, Fahrverbote und Fahrtenbuchauflagen etwa wegen Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen („Blitzer“) und Vorfahrtverstößen. Parallel dazu steht Rechtsanwältin Patricia Helm Ihnen zuverlässig in Angelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts zur Seite. Vor allem Fragen des Entzugs und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, aber auch der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) stehen hier im Fokus. Auch im Verkehrsstrafrecht finden Sie in ihr eine verlässliche Ansprechpartnerin. Sie übernimmt insbesondere Ihre Verteidigung gegen jeglichen strafrechtlichen Vorwurf durch die Teilnahme am Straßenverkehr, etwa bei Unfall- oder Fahrerflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Delikten, die mit einem Unfall einhergehen können, wie Körperverletzung, Sachbeschädigung oder auch fahrlässige Tötung.