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RA Patricia Helm Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich – seiner Bezeichnung entsprechend – mit Straftaten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Hierunter fallen insbesondere ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), aber auch eine Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol und Drogen wie Crystal, Cannabis und Kokain am Steuer. Ebenso kommen in Betracht das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Delikte wie fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Rechtsanwältin Patricia Helm steht Ihnen in all diesen Fragen sachkundig als Verteidigerin zur Seite.

Strafrecht und Verkehrsunfälle

In Betracht kommen hier insbesondere, aber nicht ausschließlich, Taten, die ein rechtswidriges Verhalten bei Verkehrsunfällen sanktionieren. Hierzu gehören beispielsweise § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – „Fahrerflucht“), aber auch solche, die regelmäßig mit Unfällen einhergehen, etwa Körperverletzung, fahrlässige oder vorsätzliche Tötung und Sachbeschädigung.

Weitere Strafnormen des Verkehrsrechts

Daneben regelt das Strafgesetzbuch Delikte, bei denen der Genuss alkoholischer und berauschender Mittel zu einer Gefahr für den Straßenverkehr führen (Stichwort „Alkohol oder Drogen am Steuer“).

Doch auch andere Gesetze enthalten Strafnormen, die im Verkehrsrecht Bedeutung erlangen können. Zu nennen ist hier das Straßenverkehrsgesetz – StVG –, welches beispielsweise in § 21 eine Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnet. Unter den strafrechtlichen Nebengebieten ist zudem § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) zu nennen – Das Fahren ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat dar.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung gegenüber Ermittlungsbehörden und vor Gericht gegen jeglichen strafrechtlichen Vorwurf durch die Teilnahme am Straßenverkehr (insbesondere bei Verkehrsunfällen oder Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz). Darüber hinaus vertreten wir Sie im Strafvollstreckungsverfahren.