Wir sind für Sie da!
Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Schadenersatz / Schmerzensgeld

Schaden entsteht oft ohne Absicht, manchmal wird er nur behauptet oder seine Existenz bestritten. Schadenersatzansprüche scheitern oft an fehlender Kausalität, ihrer plausiblen Darstellung bzw. der mangelhaften Unterscheidung zwischen haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Tatsachen. Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker besitzt langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Er berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Fällen:

Schmerzensgeld und Regulierung von Körperschäden

Schädigende Ereignisse sind mit regelmäßig Verletzungen verbunden. Wir regulieren Ansprüche auf Schmerzensgeld und vermehrte Bedürfnisse nach Körperschäden. Gleichzeitig werden Ansprüche im Hinblick auf zukünftig zu erwartende Beeinträchtigungen oder vermehrte Bedürfnisse gesichert. Ansprüche auf Schmerzensgeld reduzieren sich jedoch nicht nur auf Körperschäden. Auch Fälle von Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung der persönlichen Ehre und der Privatsphäre oder andere Ereignisse berechtigen zu Schmerzensgeld.

Regress von Heilungs- und Krankheitskosten

Medizinische Behandlungen nach schädigenden Ereignissen führen zu erheblichen Zusatzkosten. Arbeitgeber müssen für erkrankte Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzahlen. Sie besitzen – entgegen der landläufigen Meinung – einen Anspruch auf Ersatz der dafür aufgewendeten Kosten gegen den Schädiger. Auch der Geschädigte selbst wird durch die Behandlungen mit Eigenbeteiligungen und Selbstbeteiligungen belastet. In vielen Fällen kann dies zur Erhöhung von Versicherungsprämien oder Gesundheitskosten führen: Ansprüche, die weit in die Zukunft wirken.

Auch Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen oder andere Kostenträger der Krankenbehandlung besitzen Ansprüche aus Krankenbehandlung oder Dauerpflege gegen den Schädiger im Rahmen des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 116 SGB V.

Lange Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr solcher Ansprüche sowie die Tätigkeit für Sozialversicherungsträger in Regressfällen sichern den Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Verdienstausfall, entgangener Gewinn

Zeitigen Ereignisse Erkrankungen sind damit oft auch Verdienstausfälle verbunden: nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, Krankengeldzahlungen sind mit Abschlägen verbunden, Rentenzahlungen sichern kaum das lebensnotwendige. Wir

Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Vorstände

Unternehmerisches Risiko und damit im Zusammenhang stehende Insolvenzen geben oft zu der Überlegung Anlass, ob nicht der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft privat für die verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden kann. Mit Hilfe der gesellschaftsrechtlichen Expertise von Rechtsanwältin Dr. Angela Müller setzen wir die Ansprüche gegen Geschäftsführer durch oder wehren sie ab.

Grundbesitzer- und Gebäudehaftpflicht

Der Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks haftet allen anderen für die daraus entstehenden Schäden. Seien es Mängel an Gebäuden und Bauwerken, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie Streuen oder Dacheis oder Schäden durch umgerissene Gerüste oder Schilder – alle diese Ursachen sind uns bekannt.

Umweltschadensrecht und Industrieschadensrecht

Kontaminationen und Emissionen beeinträchtigen Rechtsgüter und bringen zwangsläufig Konflikte mit den umweltrechtlichen Normen. Unser Team berät und reguliert sowohl schadenersatzrechtlich als auch verwaltungs- und strafrechtlich.

Produkthaftpflicht

Produkte verursachen Schäden, doch die Gewährleistung gegen den Verkäufer ist schon abgelaufen? Sofern die Ursache des Schadens ein systematischer Fehler ist, kommen Ersatzansprüche gegen den Hersteller des Produkts in Betracht.

Adhäsionsverfahren

Die Rechte der Opfer gehen weiter als gemeinhin gedacht: Opfer haben nicht nur das Recht, im Nebenklageverfahren an der Bestrafung des Täters mitzuwirken, sondern ihnen steht die Möglichkeit offen, ihren Schadenersatz bereits im Strafverfahren gegen die Täter geltend zu machen. Ein nachfolgendes Zivilverfahren mit einer weiteren Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen kann somit vermieden werden.

Vorbereitung, Analyse von und Angriff gegen gutachterliche Feststellungen

Viele Verfahren werden nach Gutachten von Sachverständigen entschieden. Wir helfen bei der Auswahl des Gutachters, bereiten die Fragestellungen vor, werten die Ergebnisse der Gutachten aus und greifen nachteilige oder mangelhafte Gutachten an. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil.