Wir sind für Sie da!
Kanzleiflur – Dr. Müller & Schäker Rechtsanwälte in Leipzig

Nebenklage / Opferschutz

Opfer von Straftaten stehen nach der an ihnen begangene Tat oft allein. Rechtsanwältin Patricia Helm steht Ihnen zur Seite. Zusammen mit Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker vertritt sie Opfer von Straftaten:

Nebenklage

Opfer von bestimmter Straftaten haben das Recht, in der Strafverhandlung gegen den Täter an seiner Bestrafung mitzuwirken. Sie können Anträge stellen, Zeugen und Sachverständige vernehmen und am nichtöffentlichen Teil der Verhandlung teilnehmen. Beide Rechtsanwälte haben mehrere Opfer in Verfahren des sexuellen Mißbrauchs (auch minderjähriger Opfer), der Vergewaltigung und des Raubes vertreten. Sie setzen Ihre Interessen durch und beeinflussen verfahrensabkürzende Absprachen im Interesse der Opfer.

Adhäsionsverfahren

Die Rechte der Opfer gehen weiter als gemeinhin gedacht: Opfer haben nicht nur das Recht, im Nebenklageverfahren an der Bestrafung des Täters mitzuwirken, sondern ihnen steht die Möglichkeit offen, ihren Schadenersatz bereits im Strafverfahren gegen die Täter geltend zu machen. Ein nachfolgendes Zivilverfahren mit einer weiteren Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen kann somit vermieden werden. Beide Rechtsanwälte sind versiert im Adhäsionsverfahren.

Zeugenbeistand

Nicht immer ist die Zeugenstellung einfach. Die Verfahrensordnung verlangt eine mündliche Aussage in öffentlicher Verhandlung. Insbesondere bei intimen Tatsachen oder großer Betroffenheit ist die Mitwirkung eines Zeugenbeistands erforderlich, der Fragen auf das Zumutbare beschränkt oder den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung anregt. Rechtsanwältin Patricia Helm vertritt Ihre Rechte.