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RA Patricia Helm Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat seinen Ursprung im Kriminalstrafrecht – entsprechend ist die anwaltliche Tätigkeit im Ordnungswidrigkeitsverfahren die des Verteidigers. Eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung („Blitzer“), ein Rotlicht- oder Vorfahrtverstoß, ist eine Gesetzesübertretung, für die als Ahndung „nur“ ein Bußgeld vorgesehen ist und die systematisch unterhalb der Straftaten anzusiedeln ist. Dennoch ist ein Verstoß und die damit verbundene Sanktion unangenehm und kann sogar erhebliche Folgen haben. Entsprechend empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen bei Ihnen eingeht – der Anwalt kennt die Besonderheiten im Bußgeldverfahren und kann mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Sanktionen neben dem Bußgeld sind Verwarnungsgeld, Fahrverbot oder eine Fahrtenbuchauflage. Mitunter kann es auch zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU, sog. Idiotentest) kommen.

Typische Ordnungswidrigkeiten und deren Rechtsfolgen

Wenn sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, steht Ihnen Rechtsanwältin Patricia Helm kompetent zur Seite. Sie berät und vertritt Sie gern in allen Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten insbesondere bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen („Blitzer“), Abstandsunterschreitungen, Drogenmissbrauch, Alkoholmissbrauch („Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze“), Missachtung der Vorfahrt oder des Rechtsfahrgebotes, Überfahren einer roten Ampel oder Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, um nur einige typische Ordnungswidrigkeiten zu nennen. Als Rechtsfolgen kommen hier Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage oder Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU, sog. Idiotentest) in Betracht. Rechtsanwältin Patricia Helm steht Ihnen zuverlässig bei der Beantwortung der Frage, mit welcher Sanktion zu rechnen ist und welche juristischen Schritte eingeleitet werden können, zur Seite.

Da die o.g. Rechtsfolgen wie Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrtenbuchauflage oder MPU seitens der Verwaltungsbehörde angeordnet werden, befinden wir uns mit dieser Materie des Ordnungswidrigkeitensrechts im Verwaltungsrecht. Rechtsanwältin Patricia Helm kennt sich mit den verwaltungsrechtlichen Abläufen und entsprechenden Rechtsbehelfen gegen diese Anordnungen der Behörde bestens aus und kann Sie daher optimal vertreten und verteidigen.

Wichtige Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren gilt es, wichtige Besonderheiten zu kennen. Beachten Sie bitte, dass die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nur 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides beträgt. Insofern ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie so früh wie möglich nach Zustellung des Bußgeldbescheides Kontakt zu Rechtsanwältin Patricia Helm aufnehmen, damit diese so früh wie möglich mit der Verteidigung gegen ein eventuelles Bußgeld beginnen kann. Rechtsanwältin Patricia Helm wird in einem solchen Fall zunächst Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden nehmen und so Erkenntnisse gewinnen, die dem juristischen Laien verborgen bleiben. Erst danach sollte das weitere Vorgehen unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten gemeinsam abgeklärt und besprochen werden, um gegen den Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen („Blitzer“), Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Abstandunterschreitungen u.a. erfolgreich vorzugehen und ein Fahrverbot oder die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage oder einer MPU abzuwehren. Die Akteneinsicht selbst ist zudem oftmals mit begrenzten Kosten für den Mandanten verbunden, so dass das finanzielle Risiko in diesem Verfahrensstadium für Sie gering bleibt.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Rechtsanwältin Patricia Helm auf, bevor wichtige Fristen abgelaufen sind.

Medizinische oder medizinisch-technische Angelegenheiten

In medizinischen oder medizinisch-technischen Angelegenheiten (Verstöße gegen Eichpflichten, Wartungspflichten bei Medizinprodukten) steht Ihnen der Fachanwalt für Medizinrecht Frank Jörg Schäker zur Seite.