Wir sind für Sie da!
RA Patricia Helm Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht befasst sich umfassend mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. So behandelt es das Verkehrshaftungsrecht, einschließlich der Frage nach einem möglichen Mitverschulden. Gleichzeitig steht die Thematik der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen einschließlich einem eventuellen Schmerzensgeld bei Personenschäden im Fokus. Involviert ist regelmäßig auch die Haftpflichtversicherung. Rechtsanwältin Patricia Helm berät und vertritt Sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Frank Jörg Schäker.

Verkehrshaftungsrecht – Wer haftet in welchem Umfang?

Besonders relevant ist das Verkehrshaftungsrecht – Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Mitverschulden und welcher Verursachungsbeitrag dem einzelnen Unfallbeteiligten zuzurechnen ist, insbesondere, wenn motorisierte und nicht-motorisierte Unfallbeteiligte vorhanden sind. Wir beraten Sie zudem umfassend hinsichtlich der Haftung des Halters und des Führers eines Kraftfahrzeuges. Wir setzen uns mit der Haftpflichtversicherung in Verbindung, um die Regulierung der Unfallschäden durchzuführen.

Schadenshöhe

Die Höhe der einzelnen Schadenspositionen ist nicht selten Streitthema zwischen den Beteiligten. Wir beraten Sie zuverlässig in Fragen des Beweisrechts, welches letztlich den Kern der Konfliktbeseitigung bildet und signifikante Auswirkungen auf den Umfang der Kompensation hat.

Gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzforderung

Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzforderungen unterstützen wir Sie tatkräftig. Dabei stehen auf der einen Seite regelmäßig die Sachschäden am oder in Bezug auf das Fahrzeug, etwa Reparatur-, oder Nutzungsausfallschäden. Auf der anderen Seite ist an Personenschäden zu denken. Hierbei ist nicht allein ein Ersatz der Behandlungskosten vorstellbar; oftmals gehen mit einem Unfall auch weitere Beeinträchtigungen wie beispielsweise Verdienstausfall einher. Auch die Frage, ob ein Anspruchauf Ersatz von Folgeschäden oder Schmerzensgeld in Betracht kommt, beleuchten wir gemeinsam.