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Ehewohnung und Haushaltsaufteilung

Im Zusammenhang mit der Scheidung besteht in der Regel auch das Bedürfnis, die tatsächlichen und rechtlichen Problem über eine vorläufige oder endgültige Aufteilung von Haushaltsgegenständen und der Ehewohnung zu lösen. Häufig sind hier nicht nur ausschließlich familienrechtliche Regelungsbereiche betroffen. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, muss das mit dem Vermieter bestehende Mietverhältnis möglicherweise an die geänderte Nutzungsregelung angepasst werden. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Eigentumswohnung bzw. Immobilie, die im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht, stellen sich weitere rechtliche Fragen, die einer Klärung und Ausgestaltung bedürfen.

Diese Bereiche sollten in der Trennungszeit bzw. in dem Scheidungsverfahren geregelt werden.