Scheidungsfolgenvereinbarung bei Trennung und Scheidung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann getroffen werden, wenn die Ehe gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für möglich bzw. wahrscheinlich halten oder auch wenn die Eheleute sich bereits getrennt haben und kein Ehevertrag existiert. So können die Folgen einer Scheidung mittels einer Scheidungsfolgenvereinbarung einer fairen Regelung zugeführt werden. Sämtliche Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgang unterliegen weitestgehend der Parteidisposition und können durch eine entsprechende Regelung den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden.
Es berät Sie hierbei unsere Familienrechtsexpertin Mandy Hawelka