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Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens findet grundsätzlich der Versorgungsausgleich statt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Dabei werden die Rentenansprüche der Eheleute, die während der Ehezeit erworben wurden, ausgeglichen. Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich entweder durch notariellen Vertag oder durch einen Vergleich vor Gericht auszuschließen oder zu beschränken. Wir unterstützen Sie dabei in allen Bereichen, insbesondere auch eine wirksame Vereinbarung herbeizuführen.