Wir sind für Sie da!

Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn

Wir beraten und vertreten Mandanten zudem rund um Fragen der Vermögensauseinandersetzung  und des Zugewinnausgleiches, insbesondere von Selbstständigen und Freiberuflern wie Steuerberater und Ärzten (sog. Unternehmerscheidung).

Haben Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung keinen besonderen Güterstand vereinbart, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen des Zugewinnausgleiches ist  sodann alles auszugleichen, was nicht im Hausratsverfahren oder im Versorgungsausgleich verteilt wird.

Darüber hinaus kann eine Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts vorzunehmen sein. Hierunter fallen im Wesentlichen die Verwaltung und Benutzung sowie die Auseinandersetzung bei Miteigentum (z. B. der gemeinsamen Immobilie), Ausgleichsansprüche aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung (z. B. Investition am Eigentum der Schwiegereltern), Gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche (z. B. unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten), Rückgewähr von Zuwendungen (z. B. Zuwendungen in der Verlobungszeit) und der Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten (Hauptanwendungsfälle: Rückzahlung ehebedingter gemeinsamer Schulden und Mithaftung für den Mietzins einer Ehewohnung). Es ist dringend anzuraten, diese offenen Fragen im Trennungsjahr und vorbereitend zur Scheidung zu klären.